| Größe | Ein Viertel Zentimeter - 48 Zentimeter |
|---|---|
| Zulassung | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewandt. |
| Oberflächenbearbeitung | BA/2B/NO.1/NO.3/NO.4 |
| Eigenschaften | Hochtemperaturbeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit, hohe Festigkeit, gute Formfähigkeit, gute Schw |
| Länge | Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mindestens 10 mm ausgestattet. |