Größe | Ein Viertel Zentimeter - 48 Zentimeter |
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Zulassung | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewandt. |
Oberflächenbearbeitung | BA/2B/NO.1/NO.3/NO.4 |
Eigenschaften | Hochtemperaturbeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit, hohe Festigkeit, gute Formfähigkeit, gute Schw |
Länge | Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mindestens 10 mm ausgestattet. |